Dauer und Honorar
Eine psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten.
Die Höhe des Honorars beträgt
€ 120-./ Einheit
Rückverrechnung mit der Krankenkasse
In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit mit Ihrer Krankenkasse rück zu verrechnen. Dazu benötigen Sie nach dem Erstgespräch (bis spätestens zur zweiten Therapiestunde) eine ärztliche Zuweisung. In Folge wird dann nach der zehnten Einheit ein Antrag mit krankheitswertiger Diagnose eingereicht.
Der Kostenzuschuss gilt für in Anspruch genommene Psychotherapie und beträgt derzeit bei der ÖKK € 33,70,- bei der SVS € 45,- und bei der BVA € 46,60,- pro Einheit (für Erwachsene, Kinder und Jugendliche).
Selbstverständlich ist es auch möglich, Psychotherapie unabhängig von ihrer Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.
Honoraranpassungen erfolgen nach dem Verbraucherpreisindex.
Absage
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie diesen rechtzeitig (bis maximal 48 Stunden davor) abzusagen, sonst muss dieser in voller Hohe in Rechnung gestellt werden. Sie können ihre Absage telefonisch, per SMS oder Email tätigen.
Verschwiegenheit
In allen Fällen gilt die absolute Verschwiegenheit, die durch das österreichische Psychotherapiegesetz in §15 geregelt wird.